Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung von Musik auf TikTok oder Instagram
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Es kommt vermehrt vor, dass gerade kommerzielle Nutzer auf den Sozialen Netzwerken wie von TikTok oder Instagram eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei erhalten, weil sie Sie für Postings/Reels/Videos unerlaubt urheberrechtlich geschützte Musik verwendet haben sollen. Die Abmahnung beinhaltet regelmäßig, die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Sind die Forderungen der Anwaltskanzleien berechtigt? Welche Musik darf bei TikTok oder Instagram nicht genutzt werden? Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Einzelheiten hierzu finden Sie in meinem nachfolgenden Beitrag.
1. Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Nutzung von Musik auf TikTok oder Instagram?
2. Welche Musik ist bei TikTok oder Instagram nicht erlaubt?
3. Welche Folgen hat die unerlaubte Nutzung von Musik auf TikTok oder Instagram?
4. Muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden?
5. Wie verhalte ich mich, wenn eine Abmahnung erhalten habe?
6. Was kostet mich der eigene Anwalt?
1.Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Nutzung von Musik auf TikTok oder Instagram?
Grundsätzlich gilt, dass der Urheber eines Musikstücks das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung hat. Daraus folgt, dass Nutzer, die Videos mit einem Musikstück hinterlegen möchten, die vorherige Zustimmung des Urhebers benötigen. Dies geschieht regelmäßig durch den Erwerb einer Lizenz. Durch die Lizenz erwirbt der Nutzer das Recht, das jeweilige Musikstück in bestimmten Medien und zu bestimmten Konditionen zu verwerten.
Möchte beispielsweise ein Nutzer bei TikTok oder Instagram ein Video mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegen, benötigt er hierfür vom Urheber eine entsprechende Lizenz.
2.Welche Musik ist bei TikTok oder Instagram nicht erlaubt?
Auch hier gilt, der Grundsatz, dass urheberrechtlich geschützte Musik nicht ohne vorherige Zustimmung des Urhebers in Form einer Lizenz verwendet werden darf.
Allerdings TikTok und Meta (Instagram/Facebook) mit verschiedenen Musikverlagen Lizenzverträge über die Nutzung von Musik durch TikTok oder Instagram-Nutzer abgeschlossen und stellen für private und für kommerzielle Nutzer verschiedene Musikbibliotheken zur Verfügung: „Sounds“ – Musik für private TikToks und „Commercial Sounds“ – Musik für kommerzielle TikToks bzw. die Instagram-Musikbibliothek für private die Sound Collection von Facebook für kommerzielle Nutzer.
Alternativ kann auch lizenzfreie Musik aus anderen Musikbibliotheken verwenden werden.
3.Welche Folgen hat die unerlaubte Nutzung von Musik auf TikTok oder Instagram?
Wenn auf TikTok oder Instagram urheberrechtlich geschützte Musik ohne die erforderlichen Rechte/Lizenzen verwendet werden, können sich für den Nutzer folgende Konsequenzen ergeben:
Zum einen droht eine Abmahnung durch den Rechteinhaber: Wenn urheberrechtlich geschützte Musik ohne die erforderlichen Lizenzen genutzt werden, können die Rechteinhaber teure Abmahnungen aussprechen. Diese umfassen die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Zahlung von Schadensersatz in Form einer „fiktiven Lizenzgebühr“ und zur Übernahme der Anwaltskosten. Die Forderungen summieren sich schnell auf einige Tausend Euro.
Zum anderen stellt eine unberechtigte Nutzung von Musiktitel einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von TikTok oder Instagram dar. Bei einem Verstoß können TikTok oder Instagram unabhängig von der Abmahnung durch den Rechteinhaber das betreffende Posting/Reel/Video löschen, wenn festgestellt wird, dass urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz verwendet wird. Sollte wiederholt urheberrechtlich geschützte Musik verwendet worden sein, droht unter Umständen eine Sperrung des Kontos.
4.Muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden?
Wenn ein Nutzer auf TikTok oder Instagram ohne die entsprechende Lizenz urheberrechtlich geschützte Musik verwendet hat, hat der Rechteinhaber wegen dieser Rechtsverletzung einen Unterlassungsanspruch gegen den Nutzer. Um eine Wiederholungsgefahr zu beseitigen, besteht eine Pflicht des Nutzers zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Verweigert der Nutzer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, muss er damit rechnen, dass der Rechteinhaber die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Musik im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens untersagen lässt.
5. Wie verhalte ich mich, wenn eine Abmahnung erhalten habe?
Auch wenn eine Abmahnung wegen der unberechtigten Nutzung von Musik auf TikTok oder Instagram nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf, gilt es, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Stattdessen sollte sich der abgemahnte Nutzer anwaltlich beraten lassen und prüfen lassen, ob der Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht.
Besitzt der Abmahner tatsächlich die ausschließlichen Rechte an dem Musikstück?. Hier lohnt sich ein Blick in die GEMA-Datenbank.
Auch sollte geprüft werden, ob der Nutzer möglicherweise eine Lizenz durch TikTok selbst oder durch eine andere Musikbibliothek erworben hat.
Stellt sich heraus, dass die Abmahnung berechtigt ist, sollte die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung modifiziert werden. Der Grund liegt darin, dass die vorformulierten Unterlassungserklärungen für den Nutzer oftmals nachteiliger gefasst sind als notwendig. Unter Umständen kann auch das vorformulierte Vertragsstrafenversprechen für den Nutzer ungünstig sein. Hier ist es dringend geboten, sich anwaltlich beraten zu lassen, und eine für den Nutzer weniger nachteilige Unterlassungserklärung abzugeben.
Gleiches gilt für den geltend gemachten Schadensersatz. Rechteinhaber haben die Möglichkeit, den Schadensersatz anhand einer fiktiven Lizenzgebühr zu berechnen. Schadensersatz wird oftmals in Höhe von mehreren Tausend Euro geltend gemacht. Hier erscheint es mehr als fraglich, ob diese Summen so auch gerichtlich durchsetzbar wären.
6. Was kostet mich dre eigene Anwalt?
Eine Erstberatung kostet ab 82,50 €, Details finden Sie hier.
Vertretung:
Kalkulieren Sie folgende Kosten (Grundpreis) für Mandate dieser Art bei einem angenommenen Streitwert von 3.000,00 €:
Eigene Anwaltskosten außergerichtlich: 367,23 €
Eigene Anwaltskosten nur Gerichtsverfahren: 684,25 €
Rechtsschutzversicherung? Die Anwaltskosten für die Verteidigung in einem Verfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung werden üblicherweise nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sodass die Anwaltskosten selbst zu tragen sind.
Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, ist es am einfachsten, uns das Abmahnschreiben einfach als PDF an buschmann@tarneden.de zu mailen oder zu faxen (0511 220 620 66) zusammen mit Ihren Fragen. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn dies vorher vereinbart ist. Sie erhalten in der Regel binnen 24 Stunden Rückmeldung.